
Der Arbeitgeberverband bezieht Stellung
27.01.2012 Rechtsfrage aktuell: Mehrfach Pflegezeit?
Von Rechtsanwalt Manfred v. Gizycki
Kann Pflegezeit mehrfach in Anspruch genommen werden?
Antwort:
Nach dem Gesetz über die Pflegezeit sind Beschäftigte in Betrieben, in denen der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.
Diese Pflegezeit können sie jedoch nur einmal beanspruchen, wie das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Arbeitnehmers entschied, der Anfang 2009 mitgeteilt hatte, dass er Mitte Juni für eine Woche seine pflegebedürftige Mutter unter Inanspruchnahme von Pflegezeit in häuslicher Umgebung pflegen werde. Zum Ende des Jahres 2009 kündigte er dann an, dass er seine Mutter auch am 28. und 29. Dezember pflegen wolle. Dem widersprach der Arbeitgeber. Er meinte, der Arbeitnehmer sei nicht berechtigt, für den selben Angehörigen Pflegezeit in mehreren Zeitabschnitten zu nehmen. Der Arbeitnehmer wollte daraufhin gerichtlich festgestellt haben, dass ihm weiterhin Pflegezeit bis zu einer Gesamtdauer von sechs Monaten abzüglich der bereits genommenen Woche zustehe. Mit seiner Klage blieb er in allen Instanzen ohne Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 348/10) stellte klar, dass das Pflegezeitgesetz dem Arbeitnehmer nur ein einmaliges Gestaltungsrecht gebe. Mit der erstmaligen Inanspruchnahme im Juni 2009 sei dieses Recht bereits vollständig erloschen.
Kann Pflegezeit mehrfach in Anspruch genommen werden?
Antwort:
Nach dem Gesetz über die Pflegezeit sind Beschäftigte in Betrieben, in denen der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.
Diese Pflegezeit können sie jedoch nur einmal beanspruchen, wie das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Arbeitnehmers entschied, der Anfang 2009 mitgeteilt hatte, dass er Mitte Juni für eine Woche seine pflegebedürftige Mutter unter Inanspruchnahme von Pflegezeit in häuslicher Umgebung pflegen werde. Zum Ende des Jahres 2009 kündigte er dann an, dass er seine Mutter auch am 28. und 29. Dezember pflegen wolle. Dem widersprach der Arbeitgeber. Er meinte, der Arbeitnehmer sei nicht berechtigt, für den selben Angehörigen Pflegezeit in mehreren Zeitabschnitten zu nehmen. Der Arbeitnehmer wollte daraufhin gerichtlich festgestellt haben, dass ihm weiterhin Pflegezeit bis zu einer Gesamtdauer von sechs Monaten abzüglich der bereits genommenen Woche zustehe. Mit seiner Klage blieb er in allen Instanzen ohne Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 348/10) stellte klar, dass das Pflegezeitgesetz dem Arbeitnehmer nur ein einmaliges Gestaltungsrecht gebe. Mit der erstmaligen Inanspruchnahme im Juni 2009 sei dieses Recht bereits vollständig erloschen.
17.01.2012 Neues Zuwanderungsrecht ist der richtige Weg
Die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Erleichterungen des Zuwanderungsrechts gehen aus Sicht des Arbeitgeberverbandes Stade, Elbe-Weser-Dreieck (AGV) in die richtige Richtung und sind zu begrüßen.
„Im Kampf gegen den besorg-niserregenden Fachkräftemangel sind die niedrigen Gehaltsgren-zen für die Niederlassungs-erlaubnis und für die Blaue Karte EU für Mangelberufe wichtige und richtige Schritte“, sagt AGV-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Leven.
Dass ausländische Absolventen deutscher Hochschulen zukünftig leichter auf dem deutschen Ar-beitsmarkt Fuß fassen können, seien zudem längst überfällige Schritte, um Deutschland für hochqualifizierte Menschen aus aller Welt attraktiver zu machen. Ansonsten wandern viele der hier ausgebildeten Hochschüler wie bisher einfach in die anderen Länder weiter.
Die wichtigen Entscheidungen müssten nun zügig und unbüro-kratisch umgesetzt werden. „Da-bei kommt es auch entscheidend darauf an, dass statt einer Ab-schottungskultur der neue Geist einer echten Willkommenskultur auch von den zuständigen Be-hörden stärker gelebt werden soll“, betont Wolfgang Leven.
„Im Kampf gegen den besorg-niserregenden Fachkräftemangel sind die niedrigen Gehaltsgren-zen für die Niederlassungs-erlaubnis und für die Blaue Karte EU für Mangelberufe wichtige und richtige Schritte“, sagt AGV-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Leven.
Dass ausländische Absolventen deutscher Hochschulen zukünftig leichter auf dem deutschen Ar-beitsmarkt Fuß fassen können, seien zudem längst überfällige Schritte, um Deutschland für hochqualifizierte Menschen aus aller Welt attraktiver zu machen. Ansonsten wandern viele der hier ausgebildeten Hochschüler wie bisher einfach in die anderen Länder weiter.
Die wichtigen Entscheidungen müssten nun zügig und unbüro-kratisch umgesetzt werden. „Da-bei kommt es auch entscheidend darauf an, dass statt einer Ab-schottungskultur der neue Geist einer echten Willkommenskultur auch von den zuständigen Be-hörden stärker gelebt werden soll“, betont Wolfgang Leven.
09.11.2011 Rente mit 67: Junge Arbeitnehmer wollen länger arbeiten
In zwei Monaten ist es soweit: Anfang 2012 beginnt die schrittweise Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Vielen ist allerdings bislang nicht bewusst, dass sie länger arbeiten müssen.
Nach einer bundesweiten Umfrage unter Mitarbeitern deutscher Unternehmen rechnet noch die Hälfte der Befragten damit, spätestens mit 63 in Rente zu gehen. Vor allem die Altersgruppe der 40 bis 55-jährigen geht davon aus, so die Onlineumfrage im Auftrag der hessischen Wirtschaft.
Sich aber schon frühzeitig auf längere Lebensarbeitszeiten einzustellen, hält der Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck (AGV) für dringend notwendig. „Die Zeit der Frühverrentung ist vorbei. Nicht zuletzt wegen des drohenden Fachkräftemangels brauchen unsere Betriebe jeden gut ausgebildeten Arbeitnehmer, wobei das Alter immer weniger eine Rolle spielen wird“, so die Prognose von AGV-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Leven.
Umso wichtiger ist aber das Thema Weiterbildung, denn eine längere Berufstätigkeit erfordert auch eine fortwährende Qualifikation. „Hierbei ergab die Umfrage, dass das Lernen im Arbeitsprozess offenbar die mit Abstand effektivste Form der Fortbildung ist“, erläutert Leven. Betriebliche Weiterbildungen, wie Seminare hingegen, werden nicht so stark genutzt. „Speziell ältere Arbeitnehmer fühlen sich dadurch weniger angesprochen.“
Während von den älteren Arbeitnehmern die Rente mit 67 noch nicht angenommen wurde, scheint der berufliche Nachwuchs bereits heute von anderen Voraussetzungen realistischerweise auszugehen. „Fast die Hälfte der Befragten gab nämlich bei einer weiteren Umfrage an, eine Berufstätigkeit bis jenseits der 67 zu erwarten. Allerdings waren hier die Befragten im Schnitt 27 Jahre jung“, betont Wolfgang Leven.
Nach einer bundesweiten Umfrage unter Mitarbeitern deutscher Unternehmen rechnet noch die Hälfte der Befragten damit, spätestens mit 63 in Rente zu gehen. Vor allem die Altersgruppe der 40 bis 55-jährigen geht davon aus, so die Onlineumfrage im Auftrag der hessischen Wirtschaft.
Sich aber schon frühzeitig auf längere Lebensarbeitszeiten einzustellen, hält der Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck (AGV) für dringend notwendig. „Die Zeit der Frühverrentung ist vorbei. Nicht zuletzt wegen des drohenden Fachkräftemangels brauchen unsere Betriebe jeden gut ausgebildeten Arbeitnehmer, wobei das Alter immer weniger eine Rolle spielen wird“, so die Prognose von AGV-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Leven.
Umso wichtiger ist aber das Thema Weiterbildung, denn eine längere Berufstätigkeit erfordert auch eine fortwährende Qualifikation. „Hierbei ergab die Umfrage, dass das Lernen im Arbeitsprozess offenbar die mit Abstand effektivste Form der Fortbildung ist“, erläutert Leven. Betriebliche Weiterbildungen, wie Seminare hingegen, werden nicht so stark genutzt. „Speziell ältere Arbeitnehmer fühlen sich dadurch weniger angesprochen.“
Während von den älteren Arbeitnehmern die Rente mit 67 noch nicht angenommen wurde, scheint der berufliche Nachwuchs bereits heute von anderen Voraussetzungen realistischerweise auszugehen. „Fast die Hälfte der Befragten gab nämlich bei einer weiteren Umfrage an, eine Berufstätigkeit bis jenseits der 67 zu erwarten. Allerdings waren hier die Befragten im Schnitt 27 Jahre jung“, betont Wolfgang Leven.
