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  1. Wir beziehen Stellung

Der Arbeitgeberverband bezieht Stellung

22.02.2010 RECHTSFRAGE AKTUELL: ARBEITSLOHNSPENDE FÜR HAITI

Von Rechtsanwalt Manfred v. Gizycki

Kann Arbeitslohn steuerbegünstigt für die Erdbebenopfer auf Haiti gespendet werden?

Antwort:
Ja. Eine aktuelle Anweisung des Bundesfinanzministeriums stellt folgendes klar:

Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens

a) zu Gunsten einer Beihilfe des Arbeitgebers an vom Erdbeben betroffene Arbeitnehmer des Unternehmens (Nr. 1) oder
b) zu Gunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung im Sinne des § 10 b Abs. 1 EStG,

bleiben diese Lohnbestandteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz, wenn der Arbeitgeber die Verwendungsauflage erfüllt und dies dokumentiert.

Der außer Ansatz bleibende Arbeitslohn ist im Lohnkonto aufzuzeichnen. Auf die Aufzeichnung kann verzichtet werden, wenn stattdessen der Arbeitnehmer seinen Verzicht schriftlich erklärt hat und diese Erklärung zum Lohnkonto genommen worden ist.

Der außer Ansatz bleibende Arbeitslohn ist nicht in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.

Quelle: BMF-Schreiben vom 4. Februar 2010 – IV C 4 – S
2223/07/0015(2010/0065323)

13.01.2010 Wirtschaft fasst langsam Tritt

Die Folgen der globalen Rezession machen Deutschland nach wie vor schwer zu schaffen, warnt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln). Nach dem stärksten konjunkturellen Einbruch der Nachkriegszeit dürfte es zwar hierzulande wirtschaftlich wieder ein wenig aufwärts gehen. Allerdings wird sich In den kommenden Monaten die konjunkturelle Aufwärtsbewegung verlangsamen und in eine eher schleppende Entwicklung münden, so die Prognose des IW Köln. Die Inlandsnachfrage bleibt schwach – die gesamtwirtschaftliche Investitionstätigkeit droht zu stagnieren.

Die Wirtschaftspolitik sollte sich daher nun darauf konzentrieren, die gefährliche Finanzlage der Unternehmen zu verbessern, betont Michael Hüther, Direktor des IW Köln. Zudem fordert er, über die Krise hinauszublicken und einer anhaltenden Investitionsschwäche durch bessere Standortbedingungen entgegenzuwirken.

28.12.2009 § 613 a BGB bei Konzeptänderung?

Von Rechtsanwalt Manfred v. Gizycki

Liegt ein Betriebsübergang (§ 613 a BGB) vor, wenn der Betriebserwerber ein verändertes Betriebskonzept umsetzt?

Antwort:
Ein Betriebsübergang ist trotz weitgehend übernommener sächlicher Betriebsmittel nicht anzunehmen, wenn der Betriebserwerber auf Grund eines veränderten Betriebskonzepts diese nur noch teilweise benötigt und nutzt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Betriebserwerber erhebliche Änderungen in der Organisation und der Personalstruktur des Betriebes eingeführt hat, so dass in der Gesamtschau keine Fortführung des früheren Betriebes anzunehmen ist.

In dem vom Bundesarbeitsgericht am 17. Dezember 2009 (1019/08) entschiedenen Fall hatte die Beklagte bis zum 31. Dezember 2006 drei Betriebsrestaurants betrieben. Vertraglich war sie verpflichtet, die anzubietenden Speisen vor Ort frisch zuzubereiten. Hierfür setzte die Beklagte in jeder Kantine einen Koch und bis zu zwei Küchenhilfen ein. Eine dieser Küchenhilfen war die Klägerin.

Ab dem 1. Januar 2007 übernahm die H GmbH die Bewirtschaftung der drei Betriebsrestaurants, die dort von ihr zentral vorgefertigte Speisen nur noch aufwärmen und ausgeben lässt. Köche sind in den Kantinen nicht mehr tätig; die H GmbH beschäftigt ausschließlich Hilfskräfte. Nachdem die Beklagte eine Weiterbeschäftigung der Klägerin abgelehnt hatte, erhob diese Klage. Sie behauptete mangels Betriebsübergangs sei ihr Arbeitsverhältnis nicht auf die H GmbH übergegangen, sondern auch nach dem 31. Dezember 2006 bei der Beklagten verblieben.

Die Klage war in allen drei Instanzen erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht hat erkannt, dass vorliegend nicht von einem Übergang des Betriebes auf die H GmbH auszugehen ist. Diese hat den Betrieb der Beklagten nicht fortgeführt. Der früher ausdrücklich vereinbarte Betriebszweck, die Verköstigung der Firmenmitarbeiter mit vor Ort frisch zubereiteten Speisen, ist nunmehr verändert. Die unterschiedliche Betriebs- und Arbeitsorganisation lässt die jetzige Kantinenbetreiberin Betriebsmittel wie Küche und Funktionsräume nicht mehr nutzen. Mit den Köchen sind zudem die früheren Arbeitsplätze mit prägender Funktion weggefallen.

21.12.2009 Jahresrückblick 2009

„Nach der schwersten Rezession seit Gründung der Bundesrepublik nimmt die deutsche Wirtschaft erfreulicherweise wieder langsam Fahrt auf und die positiven, wenngleich zaghaften Konjunktursignale verdichten sich“, bilanziert Bernhard Borgardt, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes Stade Elbe-Weser-Dreieck (AGV) bei seinem Jahresrückblick 2009.
Die Wirtschaft fasse wieder Tritt, die Geschäftserwartungen hellen sich leicht auf und der deutsche Export weise eine Serie guter Konjunkturdaten aus, die auf ein Ende der Dauerkrise hoffen lassen.
„Auch wenn die Rezession nach dem beispiellosen Wirtschaftseinbruch jetzt hinter uns liegt, die Finanz- und Wirtschaftskrise ist aber bei weitem nicht überwunden“, sagt der AGV-Vorsitzende und warnt, daß „ein Aufschwung, der diesen Namen auch wirklich verdient, noch lange nicht in Sicht ist.“ Schließlich türmen sich immer noch zu viele ungelöste Probleme:
„Noch immer kämpft der Finanzsektor mit den Risiken in den Bilanzen, die Banken verknappen die Kredite, vielen Firmen geht das Geld aus, dem Arbeitsmarkt drohen steigende Arbeitslosenzahlen und eine Rekordverschuldung belastet die öffentlichen Haushalte bis in die weite Zukunft“, gibt Borgardt zu bedenken.
Für die neue Bundesregierung müsse es daher jetzt darum gehen, die richtigen Weichen für nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu stellen. „Höchste Priorität muß hierbei die Sicherung der Unternehmensfinanzierung haben, damit die vorsichtige Konjunkturerholung nicht schon wegen der unzureichenden Kreditvergabe der Banken wieder im Keim erstickt wird“, stellt der AGV-Vorsitzende klar.
Außerdem habe die Bundesregierung vor allem eins zu tun: nämlich die Reformversäumnisse der Vergangenheit auszuräumen. Das bedeutet mehr Entlastung statt unnützer Bürokratie und Gesetzesflut, mehr wirtschaftliche Freiheit statt staatlicher Einmischung, mehr Bildungsinvestitionen statt Bildungsmisere und strickte Ausgabendisziplin statt höherer Staatsschulden.
Dazu ist das schwarz-gelbe Regierungsprogramm aus Sicht von Borgardt ein guter Kompaß für die nächsten Jahre. Hier seien Maßnahmen vereinbart, um Wachstum zu fördern, Leistungsanreize zu stärken und erste Impulse für mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu geben.
„Jetzt ist die Bundesregierung aber auch gefordert, daß sie die Ziele ihrer Reformpolitik nunmehr entschlossen und ohne koalitionspolitische Querelen verwirklicht und ihr sichtbare Konturen gibt“, betont Bernhard Borgardt.

16.12.2009 Insolvenzen auf Rekordhoch

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen wird nach Einschätzung des Statistischen Bundesamtes dieses Jahr auf 34.000 steigen. Damit erhöhen sich die Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent. Die Insolvenzschäden erreichen für die Volkswirtschaft der Vereine Creditreform zur Folge in 2009 das Rekordniveau von 48,6 Milliarden Euro und liegen damit um 19,6 Milliarden Euro oder 67,6 Prozent höher als im Vorjahr. Die Zahl der von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffenen Arbeitnehmer nahm ebenfalls deutlich zu: 521.000 Arbeitsplätze sind bei insolventen Unternehmen bereits weggefallen oder in Gefahr (Vorjahr: 447.000).

08.12.2009 Lohnstückkosten drastisch gestiegen

Für 2009 zeichnet sich eine drastische Erhöhung der Lohnstückkosten im verarbeitenden Gewerbe ab. Während die Produktivität um 12 Prozent sank, stiegen die Arbeitskosten je Stunde um 10 Prozent. Diese Entwicklung führt IW Köln darauf zurück, daß die Betriebe Überstunden abgebaut haben und Arbeitszeitkonten auf Null oder gar ins Minus gefahren wurden. Denn die Zahl der geleisteten Stunden ist deutlich stärker zurückgegangen als die bezahlte Arbeitszeit.
Profitiert davon hat der Arbeitsmarkt – die Zahl der Beschäftigten schrumpfte im ersten Halbjahr 2009 gegenüber dem Vorjahreszeitraum nur um ein Prozent, obwohl die industrielle Wertschöpfung um 23 Prozent absackte.
Obwohl die deutsche Industrie im internationalen Vergleich überdurchschnittlich produktiv ist, ihren Arbeitskostennachteil kann sie damit aber nicht wegmachen. Daher weist Deutschland von 27 Industrieländern die siebthöchsten Lohnstückkosten aus. Durchschnittlich sind die Arbeitskosten je produzierte Einheit im Ausland um 8 Prozent niedriger, als hierzulande.