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  1. Wir beziehen Stellung

Der Arbeitgeberverband bezieht Stellung

20.07.2010 Rechtsfrage aktuell: Fristlose Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit?

Von Rechtsanwalt Thomas Falk

Darf der Arbeitgeber einem langjährig beschäftigten Mitarbeiter außerordentlich kündigen, wenn der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von nahezu zwei Monaten arbeitstäglich mehrere Stunden seiner Arbeitszeit mit der Erledigung privater E-Mails verbringt?

Antwort:
Die Frage hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Urteil vom 31. Mai 2010 - 12 Sa 875/09 - bejaht, obwohl der Mitarbeiter tarifvertraglich ordentlich nicht mehr kündbar und mehr als 30 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt war.
In dem vom Landesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer private E-Mails in einem Umfang geschrieben, gelesen und bearbeitet, der einen Großteil der Arbeitszeit des stellvertretenden Leiters eines Bauamtes in Anspruch nahm. An einigen Tagen nahm die private Kommunikation des Arbeitnehmers sogar einen derartigen Umfang an, dass keinerlei Raum mehr für die Erledigung von Dienstaufgaben bestand. Zudem ergab sich aus der Formulierung der E-Mails, dass dem Kläger durchaus bewusst war, sich arbeitsvertragswidrig zu verhalten. Wie das LAG hervorhob, durfte der Mitarbeiter keinesfalls annehmen, der Arbeitgeber werde die vertragswidrige exzessive Privatnutzung des dienstlichen PCs, verbunden mit einer Verschwendung der zu bezahlenden Arbeitszeit, hinnehmen. Es bedurfte daher keiner vorangegangenen Abmahnung des Arbeitgebers.

14.07.2010 Neue Krankenkassenbeiträge: Doppelte Enttäuschung

Als „doppelte Enttäuschung“ bezeichnet der Arbeitgeberverband Stade die Entscheidung der Bundesregierung, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent anzuheben.
„Die geplante Erhöhung des Beitragsatzes widerspricht nicht nur dem Koalitionsvertrag, sondern auch den jüngsten Zusagen der Koalitionsparteien, die Arbeitskosten nicht weiter anzuheben“, sagt AGV-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Leven.
Die Erhöhung des Beitragssatzes verteure die Arbeitskosten für die Arbeitgeber um mehr als 2 Milliarden Euro und gefährde somit die Fortsetzung der noch sehr zerbrechlichen wirtschaftlichen Erholung in Deutschland.
Zudem habe die Bundesregierung die große Chance vertan, nun endlich die Trennung der Gesundheitskosten vom Faktor Arbeit nachhaltig zu vollziehen.“ Die nebulöse Verständigung der Koalition, den Zusatzbeitrag weiter zu entwickeln und den Arbeitgeberanteil auf überhöhtem Niveau festzuschreiben, reicht für eine solche Trennung eben nicht aus“, kritisiert Wolfgang Leven.

02.07.2010 Tarifeinheit gesetzlich regeln

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, zukünftig Abweichungen vom Prinzip der Tarifeinheit in Betrieben zuzulassen, stößt auf harsche Kritik des Arbeitgebeverbandes Stade Elbe-Weser-Dreieck (AGV).
„Das Prinzip der Tarifeinheit, also die Regel: ein Betrieb, ein Tarifvertrag, hat unser Tarifsystem über mehr als 50 Jahre stabilisiert und befriedet. Nun merkt das Bundesarbeitsgericht auf einmal, dass es seine Rechtsprechung hierzu korrigieren muss, weil es zu dieser Regelung keine gesetzliche Grundlage gibt,“ sagt AGV-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Leven.
Schlimmstenfalls könnten nun Gewerkschaften nacheinander für die Belange ihrer jeweiligen Berufsgruppen streiken und so einen Betrieb über längere Zeit lahmlegen.
Das gelte sowohl für konkurrierende Gewerkschaften, wie vor einiger Zeit bei den Lokführern der Deutschen Bahn erlebt, als auch für andere Berufsgruppen. „Erst streikt die Produktion, dann die Verwaltung und zum Schluss die Reinigungskräfte und anschließend geht das dann wieder von vorne los“, gibt Leven zu bedenken.
Daher ist die Politik jetzt gefordert, die bewährte Tarifeinheit zu schützen und die Regelungslücke schließen. „Denn sonst droht eine Balkanisierung der Tariflandschaft mit den berüchtigten britischen Verhältnissen der 70-iger Jahre des vorigen Jahrhunderts mit dem berühmt-berüchtigten Heizer auf der E-Lok und dem Niedergang der britischen Wirtschaft“, betont Leven.
Arbeitgeber und DGB-Gewerkschaften hätten bereits gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet, um die Tarifeinheit in Deutschland gesetzlich zu sichern. Danach soll bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Unternehmen der Tarif gelten, an den die meisten Mitarbeiter gebunden sind.
„Eine solche Regelung schafft Rechtsklarheit, tastet das Nebeneinander unterschiedlicher Tarifverträge nicht an und stellt den sozialen Frieden in den Unternehmen sicher“, sagt Wolfgang Leven.