Die Beschäftigung von Flüchtlingen bedarf in aller Regel sowohl der Erlaubnis der Ausländerbehörde als auch der Arbeitsverwaltung. Die Rechtslage ist in den vergangenen Monaten mehrfach geändert worden und wird auch im Frühjahr 2016 Änderungen unterworfen sein.

Aktuelle Informationen über den jeweiligen Stand der Rechtslage erhalten Sie unter: 

http://www.einwanderer.net/Uebersichten-und-Arbeitshilfen.277.0.html

und

www.arbeitsagentur.de - Arbeit und Ausbildung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber - eine Arbeitsstelle finden - „Praktika“ und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen.

Adresse

Arbeitgeberverband Stade Elbe‑Weser‑Dreieck e. V.
Poststraße 1
21682 Stade
Tel.: 04141 4101-0
Fax: 04141 4101-20
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