Praktikerseminar „Das aktuelle Arbeitszeitrecht“

Im Betriebsalltag stehen Fragen zur Arbeitszeit häufig auf der Tagesordnung. Wie können Mitarbeiter flexibel auch über acht Stunden arbeitstäglich hinaus beschäftigt werden, welche Möglichkeiten bestehen bei der Gestaltung von Arbeitszeitkonten, bei Nacht- und Sonntagsarbeit, wie können Pausen flexibel gewährt werden und unter welchen Voraussetzungen sind Bereitschaftszeiten auf die Arbeitszeit anzurechnen? Der Gesetzgeber hat Vorgaben zur täglichen Höchstarbeitszeit, zu Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und nach Arbeitsende im Arbeitszeitgesetz gemacht. Zugleich enthält das Gesetz Rahmenbedingungen für die Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten.

 

Erhebliches Aufsehen hat die sog. „Stechuhr“-Entscheidung des EuGH hervorgerufen, wonach die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen haben, dass jeder Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System einrichtet, in dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann.

 

Die Auswirkungen dieser Entscheidung und die Möglichkeiten der praktischen Arbeitszeitgestaltung unter Beachtung der Vorgaben nach dem Arbeitszeitgesetz stellen wir Ihnen in unserem nächsten Praktikerseminar vor.

 

Der Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck e. V. lädt zur nächsten Veranstaltung „Das aktuelle Arbeitszeitrecht“ am 25. Februar 2020 von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr bei der AOK Bremervörde, Neue Straße 45 - 46, 27432 Bremervörde, ein. Referent ist Rechtsanwalt Tobias Wilkens.

 

Anmeldungen von Arbeitgebern, Personal- und Rechtsabteilungen werden über die Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefon-Nr. 04141-4101-0 erbeten.

 

Datenschutzhinweis: Im Rahmen der Mitgliedschaft des Unternehmens im Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck e. V. speichern wir Ihre Anmeldedaten (Unternehmen, Namen, ggf. E-Mail-Adresse) für die Seminarverwaltung und -abwicklung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die oben genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Zuvor können Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Löschung der Anmeldedaten zu verlangen, soweit nicht gesetzliche Dokumentationspflichten entgegenstehen. Zur Ausübung des Rechts genügt eine formlose Mitteilung an info@agv-stade.de 

Termin Eigenschaften

Datum, Uhrzeit 25.02.2020 14:30
Termin-Ende 25.02.2020 17:00
Einzelpreis 32,00€
Ort AOK Bremervörde
Datei(en) 2020-02-05 Einladung.pdf
Dieser Termin ist nicht mehr buchbar

Adresse

Arbeitgeberverband Stade Elbe‑Weser‑Dreieck e. V.
Poststraße 1
21682 Stade
Tel.: 04141 4101-0
Fax: 04141 4101-20
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