Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes und seiner Begleitbestimmungen hat der Gesetzgeber den Hauptzollämtern übertragen, deren Befugnisse auch die Durchführung unangemeldeter Kontrollen und Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers und seiner Beschäftigungen beinhalten. Die Pflichten im Einzelnen haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst, das im Mitgliederbereich für Sie zur Verfügung steht.

Adresse

Arbeitgeberverband Stade Elbe‑Weser‑Dreieck e. V.
Poststraße 1
21682 Stade
Tel.: 04141 4101-0
Fax: 04141 4101-20
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