Kolumne aus dem Stader Tageblatt vom 15.03.2017

Zum 1. Juli 2017 tritt das Flexirentengesetz in Kraft. Kernpunkt ist eine attraktiver ausgestaltete Möglichkeit, zur Rente hinzuzuverdienen. Das bisherige Teilrentensystem wurde von Arbeitnehmern und Betrieben kaum angenommen, weil Hinzuverdienst die Rente empfindlich schmälerte. Dies soll nun anders werden. Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente bleibt künftig bis 6300 € im Jahr anrechnungsfrei. Bei höherem Einkommen werden von diesem Teil des Verdienstes 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Hierzu ein Beispiel:
Altersrente: 1 240 €
jährlicher Hinzuverdienst: 18 000 €
Berechnung Anrechnungsbetrag:
18 000 € – 6 300 € = 11 700 €
11 700 € : 12 = 975 €
975 € x 40 Prozent = 390 €
Ergebnis: 1 240 € Rente – 390 € Anrechnungsbetrag = 850 € monatliche Flexirente.

Ist das Einkommen höher, darf die Summe aus Rente und Hinzuverdienst das höchste Entgelt der vergangenen 15 Jahre nicht überschreiten (Hinzuverdienstdeckel). Anderenfalls wird der übersteigende Einkommensteil zu 100 Prozent auf die Rente angerechnet. Da diese Berechnung im Nachhinein erfolgt, kann es zu Rückforderungsansprüchen bei der Rente kommen. Bei der Sozialversicherung haben Beschäftigte künftig die Option, rentenerhöhend eigene Beiträge zur RV zu zahlen. Dies muss gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Bei der Arbeitslosenversicherung entfällt der AG-Anteil, bei Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern über die Regelaltersgrenze hinaus in der Zeit bis zum 31. Dezember 2021.

Diese Darstellung beinhaltet nur die wesentlichen Regelungen des Flexirentengesetzes, das im Einzelnen noch weitere komplizierte Regelungen enthält. Wollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich von den Möglichkeiten der Flexirente Gebrauch machen, ist vor allem bei höherem Hinzuverdienst zu empfehlen, vor Aufnahme der Beschäftigung die Beratung der Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, um Überraschungen bei der Rente zu vermeiden.

Adresse

Arbeitgeberverband Stade Elbe‑Weser‑Dreieck e. V.
Poststraße 1
21682 Stade
Tel.: 04141 4101-0
Fax: 04141 4101-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!