Die Flexirente kommt: Was zu beachten ist
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- Erstellt: 15. März 2017
Kolumne aus dem Stader Tageblatt vom 15.03.2017
Zum 1. Juli 2017 tritt das Flexirentengesetz in Kraft. Kernpunkt ist eine attraktiver ausgestaltete Möglichkeit, zur Rente hinzuzuverdienen. Das bisherige Teilrentensystem wurde von Arbeitnehmern und Betrieben kaum angenommen, weil Hinzuverdienst die Rente empfindlich schmälerte. Dies soll nun anders werden. Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente bleibt künftig bis 6300 € im Jahr anrechnungsfrei. Bei höherem Einkommen werden von diesem Teil des Verdienstes 40 Prozent auf die Rente angerechnet.