Großes Gipfeltreffen der Kandidaten

Auszug aus "Stader Tageblatt" vom 22. September 2021

 

Großes Gipfeltreffen

 

LANDKREIS. In der Kombination dürfte es ein einmaliges Aufeinandertreffen gewesen sein. In der Niedersachsenschänke in Fredenbeck diskutierten Bundestagskandidaten aus beiden „Stader Wahlkreisen“ miteinander und stellten sich den Fragen des Publikums.

Eingeladen hatte der Stader Mittelstand die Kandidaten aus den Wahlkreisen Stade I / Rotenburg II und Cuxhaven / Stade II. Die Veranstaltung hat seit 20 Jahren Tradition. Genauso Tradition hat es, dass der Mittelstand sich auf vier Parteien beschränkt: Linke und AfD sind zwar auch im Bundestag vertreten, werden aber nicht eingeladen. Eine Frau hat übrigens keine der vier vertretenen Parteien – CDU, SPD, FDP und Grüne – als Direktkandidatin aufgestellt.

Klaus-Hinrich Breuer, Geschäftsführer des Landvolks und noch zehn Tage vom Ruhestand entfernt, moderierte die Diskussion. Die Fragen kamen von den Mitgliedern der mittelständischen Verbände des Landkreises Stade. Dazu gehören der Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck, der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen, der Dehoga-Bezirksverband Stade, die Kreishandwerkerschaft Stade, das niedersächsische Landvolk, der Kreisbauernverband Stade, der Handelsverband Nordwest, der Landfrauen-Verein und Unternehmerfrauen im Handwerk.

Diese Themen wurden diskutiert

Die Themen Autobahnbau, Landwirtschaft, die Pflege und der Mangel an Fachkräften, die Stärkung der Gastronomie und die Größe des Bundestags wurden von den sieben erschienenen Kandidaten zweieinhalb Stunden lang diskutiert. Inhaltlich gab es dabei keine großen Überraschungen, aber das Auftreten der Kandidaten war interessant. Das fiel schon beim Vergleich der beiden Amtsinhaber auf. Oliver Grundmann, der für die CDU zweimal den Wahlkreis Stade / Rotenburg gewonnen hat, gab die Abteilung Attacke und warnte mehrmals vor den Folgen einer rot-rot-grünen Regierung in Berlin. „Wenn Rot-Rot-Grün kommt, ist die A 20 tot“, lautete einer von Grundmanns Sätzen. Er kennzeichnete auch die Aussetzung der Wehrpflicht und des Ersatzdienstes als schweren Fehler. „Am Spind, im Feld und im Altenheim Zusammenhalt lernen“, so Grundmanns Argumentation.

Sein CDU-Kollege Enak Ferlemann aus Cuxhaven, als Staatssekretär im Verkehrsministerium derzeit wohl der einflussreichste Politiker aus der Region, agierte da eher fachlich und zurückhaltend. Das Muster durchbrach Ferlemann, als es um das zähe Planungsrecht für große Infrastrukturprojekte und die Bedeutung der Europäischen Union ging. Ferlemann stellte klar, dass Änderungen am Planungsrecht nur auf der europäischen Ebene möglich seien. Auf die Frage, ob dann der Austritt der Briten aus der EU der richtige Schritt gewesen sei, wurde Ferlemann grundsätzlich. „Unsere Art zu leben ist das Beste“, sagte er. Konkurrenz seien nicht die anderen europäischen Länder, sondern Asien. Nur gemeinsam könne Europa seine noch vorhandene wirtschaftliche Stärke bewahren. „Außenpolitisch sind wir bereits ein Zwerg.“

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Moderator Klaus-Hinrich Breuer

Bei den beiden SPD-Kandidaten, laut allen Umfragen die Einzigen, die am kommenden Sonntag eine Chance gegen die beiden Amtsinhaber haben, konnte der Stader Kai Koeser durch gute Sachkenntnis und eine abwechslungsreiche berufliche Laufbahn punkten. In einer Veranstaltung mit sechs anderen Kandidaten ist er allerdings nicht der Lautsprecher. „Der Bau der A 20 ist wichtig. In Schleswig-Holstein zeigt sich, dass dies auch mit grüner Beteiligung an einer Regierung möglich ist“, widersprach Koeser Grundmanns Befürchtungen zum Thema Autobahn.

SPD-Mann Daniel Schneider aus Cuxhaven hat laut den letzten Umfragen die Chance, Enak Ferlemann seinen Wahlkreis abzunehmen. Er sprach sich etwas zurückhaltender für die A 20 aus. Aus seiner Sicht sind Datenautobahnen mindestens genauso wichtige „Lebensadern“ wie Autobahnen und müssten dringend ausgebaut werden.

Der FDP-Mann Steven Hermeling präsentierte sich unter anderem als engagierter Vertreter der regionalen Landwirtschaft und zeigte sich als Gegner von Steuererhöhungen nach der Wahl. „Das ist kontraproduktiv“, sagte er. Bei der Frage nach Steuererhöhungen formulierte Oliver Grundmann seine Ablehnung am deutlichsten: „Mit CDU und CSU gibt es keine Steuererhöhungen.“

Die Grünen-Bundestagsabgeordneten zeigten sich inhaltlich einig, aber verschieden im Auftreten. Während Stefan Wenzel als früherer Umweltminister Niedersachsens sich zu konkreten Fragestellungen wie der Elbvertiefung positionierte, wählte Claas Goldenstein meist einen theoretischen Ansatz, und Teile seiner Ausführungen hätten auch gut in den Hörsaal einer Universität gepasst. Sein Hinweis, dass die „Schadschöpfung“ im Gegensatz zur Wertschöpfung von Handeln mitberechnet werden müsste, ist dabei sicher nicht falsch. Eines seiner Beispiele dafür: „Es wird nicht berechnet, welche Folgekosten entstehen, wenn der Staat ein Kind in Armut leben lässt.“

Jahreshauptversammlung des Arbeitgeberverbandes Stade Elbe-Weser-Dreieck e. V.

„Die Betriebe tragen eine Hauptlast bei der Bewältigung der Corona-Krise“, stellte Dr. Michael Schröder als Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes bei der Mitgliederversammlung im Oste-Hotel, Bremervörde, fest. Wie der Geschäftsführer der D. Schröder KG hervorhob, seien den Arbeitgebern allein durch die den Beschäftigten anzubietenden CoronaDr Michael Schrder-Tests Aufwendungen in Milliardenhöhe entstanden, die zusätzlich zu den Belastungen durch den Lockdown zu verkraften gewesen seien. Dr. Schröder verwies auf das Engagement der Arbeitgeber bei der Schutzimpfung durch Betriebsärzte, die maßgeblich zur Steigerung der Impfquote beigetragen habe. Bei den verschiedenen staatlichen Hilfen zur Überwindung der Krise sah Dr. Schröder vielfältige bürokratische Hindernisse bei der Antragsstellung. „Dies hätte besser gelöst werden können“, stellte er fest. Zum Abschluss seiner Eröffnungsrede äußerte der Verbandsvorsitzende die Erwartung, durch eine zunehmende Impfquote werde die Pandemie überwunden werden können, und den Betrieben, die momentan mit Preissteigerungen und Lieferschwierigkeiten mehr als genug belastet seien, die Rückkehr in gewohnte Arbeitsabläufe ermöglicht. Im Anschluss gab Hauptgeschäftsführer Thomas Falk einen Überblick über die Aktivitäten des Verbandes im abgelaufenen Kalenderjahr. Neben der Beratung und Vertretung der Mitgliedsunternehmen in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen habe wiederum die Fortbildung für Unternehmer, Personalabteilungen, aber auch der Auszubildenden der Mitgliedsunternehmen im Vordergrund gestanden. Bei der Thematik der Seminare, die coronabedingt ganz überwiegend in digitaler Form durchgeführt wurden, sei auf aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung wie Arbeitszeitrecht, medizinische und arbeitsrechtliche Aspekte von COVID-19 und Kurzarbeit eingegangen worden. Einen Schwerpunkt der Servicetätigkeit des Verbandes habe die Information der Mitgliedsunternehmen über die jeweils neuesten Bestimmungen der Corona-Verordnungen, die finanziellen Hilfen für Betriebe und geändertes Arbeitsschutzrecht gebildet. Über 90 Rundschreiben habe der Verband, so Falk, im vergangenen Jahr hierzu versandt. Der AGV-Hauptgeschäftsführer mahnte Entlastung der Betriebe durch Abbau von Bürokratisierung an und warnte vor weiteren Belastungen durch kostenauslösende Maßnahmen im Gesundheitsbereich. Abschließend äußerte sich auch Falk optimistisch über eine bevorstehende Bewältigung der Pandemie.

 

Rechtsfrage aktuell: Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert

Von Rechtsanwalt Thomas Falkthomas falk

Muss der Arbeitgeber immer Entgeltfortzahlung leisten, wenn der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt?

Antwort:

Die Begleitumstände sind zu berücksichtigen hat das Bundesarbeitsgericht am 8. September 2021 zum Aktenzeichen 5 AZR 149/21 entschieden. Der Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung ist insbesondere dann erschüttert, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Im entschiedenen Fall legte die Klägerin bereits für den Tag, an dem sie die Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen hatte, eine Erstbescheinigung vor, die eine Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer der dort 14tägigen Kündigungsfrist bescheinigte. Über dies hatte die Klägerin einer Kollegin erzählt, sie werde nicht mehr wiederkommen. Unter diesen Voraussetzungen sei der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, entschieden die Bundesarbeitsrichter. Die Klägerin hätte damit konkret vortragen und ggf. beweisen müssen, tatsächlich arbeitsunfähig gewesen zu sein. Den diesbezüglichen Vortrag, die Klägerin habe vor einem Burn-Out gestanden, ließen die Richter nicht ausreichen, so dass die Klage abgewiesen wurde.

Der Föderalismus gehört auf den Prüfstand

B&P-Gespräch: Thomas Falk, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes in Stade, wagt einen kritischen Blick auf die Corona-Politik

 

Der Förderalismus gehört auf den Prüfstand

 

Business & People - Ausgabe Juni 2021

 

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21682 Stade
Tel.: 04141 4101-0
Fax: 04141 4101-20
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